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Liebe Patientin, lieber Patient, liebe Patienteneltern,
 
Du benötigst / Ihre Tochter / Ihr Sohn benötigt vor dem Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses die Ärztliche Bescheinigung über die Durchführung und das Ergebnis einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung.  

Die Kosten für diese Untersuchung und den damit verbundenen Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand soll eigentlich gemäß § 32, 33 und 34 des Jugendarbeitsschutzgesetzes das Land Nordrhein-Westfalen tragen. Für die Familie der/des Jugendlichen sollten dabei keine Kosten entstehen.
Die recht umfangreiche Untersuchung, zu der keine Ärztin und kein Arzt verpflichtet ist, verursacht jedoch unserer Praxis weit höhere Kosten als das – 1976 (!) festgelegte – und  seitdem nicht mehr angepasste Honorar in Höhe von 23,50 €, das uns das Land Nordrhein-Westfalen dafür bezahlt. Alleine die auszufüllenden Formulare umfassen sieben (!) Seiten. Hinzu kommt noch, dass die Untersuchung seit neuestem durch die KV abgerechnet wird und diese hiervon noch einmal ihren Anteil abzieht. Hierdurch ist die Vergütung nochmal gesunken.

Daher sind wir nicht bereit, die Untersuchung zu Lasten des Landes NRW durchführen.

Möglicherweise gibt es andere Arztpraxen, die dazu bereit sind, die Jugendarbeitsschutzuntersuchung zum angebotenen Honorar zu Lasten des Landes NRW und somit kostenfrei für die Familie der/des Jugendlichen durchzuführen. Wenn Du/Sie eine solche Praxis aufsuchen möchten, ist dies natürlich möglich  Wir können derzeit  aber leider keine entsprechenden Praxen benennen, die Arbeitsmediziner lehnen dies, ebenfalls aus den geschilderten Gründen, grundsätzlich ab. Informieren Sie sich ggf. bei der Ärztekammer (www.aekwl.de) oder Kassenärztlichen Vereinigung (www.kvwl.de) oder direkt beim zuständigen Ministerium (www.mags.nrw). Wir können aber nicht garantieren, dass andere Praxen die Untersuchung auf Kosten des Landes Nordrhein-Westfalen wie gewünscht durchführen werden.
Falls Du bzw. Sie, liebe Eltern, trotzdem ausdrücklich die Durchführung der Jugendarbeitsschutzuntersuchung in unserer Praxis wünschen, müssen wir sie Ihnen in Rechnung stellen. Es kommen voraussichtlich folgende Kosten auf Sie zu:

GOÄ Position 32  (3,5facher Steigerungssatz im Rahmen einer individuellen Honorarvereinbarung, wegen des hohen Aufwandes, der mit der Untersuchung verbunden ist):

81,60 €.

Sie müssen jedoch damit rechnen, dass Ihnen diese Kosten nicht erstattet werden. In den meisten Fällen haben die Ausbildungsbetriebe diese Kosten übernommen.

Die Industrie- und Handwerkskammern sind über die Situation informiert.
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