Bindehautentzündung
Die Bindehautentzündung (Konjunktivitis) ist eine Entzündung am Auge, die durch Bakterien oder Viren verursacht werden kann. Andere Ursachen können Allergien, chemische oder mechanische Reizungen sein, welche dann nicht ansteckend sind. Die Erkrankung wird überwiegend durch Schmierinfektion übertragen, gelegentlich auch über Tröpfchen. In den allermeisten Fällen ist sie jedoch Begleiterscheinung eines Infektes der oberen Luftwege (Erkältung). Vereinfacht gesagt ist die Bindehautentzündung in den meisten Fällen „der Schnupfen des Auges“. Sie tritt in allen Altersgruppen auf. Mögliche Beschwerden dieser Erkrankung sind Fremdkörpergefühl, Lichtscheu, Rötung des Auges, Juckreiz, Tränenfluss und Schwellung der Lider. Fast immer sind morgens die Augenlider verklebt. Hierbei handelt es sich nicht um ein eitriges Sekret (!) sondern lediglich um die eiweißhaltige, eingetrocknete Tränenflüssigkeit, die durch die zugeschwollenen Tränen-Nasengänge nicht in den oberen Nasen-Rachenraum abfließen kann, langsam eintrocknet und erst gelblich schleimig und im Verlauf zu einer Verklebung führt.
In diesem Fall ist eine Reinigung mit warmen Wasser ausreichend.
Eine Meldepflicht besteht nur bei einem direkten Labornachweis von Adenoviren der hochansteckenden Conjunctivitis epidemica, die mit ca. 300-500 Fällen pro Jahr in ganz Deutschland und einer Häufigkeit von 0,2/100.000 Einwohner extrem selten ist. Somit ist die banale Bindehautentzündung, auch bei vermehrtem Auftreten im Kindergarten, nicht meldepflichtig! Der Krankheitsverlauf kann von wenigen Tagen bis zu zwei Wochen dauern. Ein Auftreten und die Ausbreitung in Gemeinschaftseinrichtungen lassen sich so gut wie nicht verhindern. Daher ist es sachgemäß, in einer Gemeinschaftseinrichtung auch mit der Bindehautentzündung so umzugehen, wie mit den allermeisten anderen Krankheiten: Ein Kind, das sich akut krank oder stark beeinträchtigt fühlt, gehört nicht in eine Gemeinschaftseinrichtung, sondern sollte daheim betreut werden, bis es ihm wieder deutlich besser geht. Durch die Bindehautentzündung stark beeinträchtigte Kinder können initial auch dem Kinderarzt vorgestellt werden, insbesondere, wenn die Bindehautentzündung ohne sonstige Erkältungszeichen relativ plötzlich auftritt und ein deutliches Krankheitsgefühl besteht. Dies beurteilen die Eltern (ggf. zusammen mit den Erzieher/-Innen). Bei Kindern ohne deutliche Beeinträchtigung durch die Bindehautentzündung spricht nichts gegen den Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung. Eine ärztliche Vorstellung ist in diesem Fall ebenfalls nicht notwendig.
Antibiotische Augentropfen verkürzen den Verlauf einer Bindehautentzündung in diesen Fällen mangels bakterieller Ursache nicht, sodass so gut wie immer darauf verzichtet werden kann.
Im Gegenteil stören diese Tropfen die physiologische Bakterienflora im Nasen-Rachenraum und fördern Resistenzen sowie eine Überwucherung mit unerwünschten Bakterien. Bescheinigungen für Ansteckungsfreiheit etc. können selbstverständlich nicht ausgestellt werden, da sie aus oben genannten Gründen nie sachgerecht wären. Sich gesund fühlende Kinder mit leicht verklebten Augen brauchen also nicht zum Arzt und müssen auch nicht heimgeschickt werden, sondern können einfach weiter mit den anderen Kindern in der Gemeinschaftseinrichtung betreut werden!